Entrichtung der Konsulargebühren

 

Seit Januar 2014 akzeptiert die Botschaft des Libanon keine Barzahlungen mehr. Die Entrichtung der Konsulargebühren muss entweder:

per EC-Karte (bei persönlicher Abgabe)

oder per Überweisung bzw. Einzahlung auf folgendes Konto der Botschaft erfolgen (dies gilt für alle Vorgänge: persönlich abgegeben oder per Post übersandt): 

Botschaft des Libanon

Commerzbank AG

IBAN: DE49 1004 0000 0266 1551 00

BIC: COBADEFFXXX

 

Verwendungszweck: Als Verwendungszweck ist der Name der Person oder Firma einzutragen, auf die der Vorgang läuft, damit die Buchung zugeordnet und der Vorgang bearbeitet werden kann. (Dies ist insbesondere in den Fällen wichtig, in denen der Antragsteller nicht der Kontoinhaber ist.) 

 

WICHTIG:

Der gezahlte Betrag muss exakt der Höhe der zu entrichtenden Konsulargebühren entsprechen.

Bei mehreren Konsularvorgängen sind die Gebühren für jeden Vorgang einzeln zu überweisen.

 

Als Nachweis für die erfolgte Zahlung der Gebühren gelten derEinzahlungsbeleg, der Durchschlag des Überweisungsträgers oder der Online-Banking-Beleg.

Die Bearbeitung des Antrags bzw. der Dokumente erfolgt erst, nachdem der Betrag tatsächlich auf dem Konto der Botschaft verbucht wurde.

Rücksendung der Unterlagen

Für die Rücksendung der Unterlagen nach Bearbeitung ist ein adressierter und ausreichend mit Briefmarken frankierter Rückumschlag beizufügen. Bitte überweisen Sie keine Portogebühren auf das Konto der Botschaft, sondern zahlen Sie das Porto ausschließlich in Form von Briefmarken.

 

Rückerstattung der Konsulargebühren

Jeder Antragsteller, dessen Vorgang aus irgendeinem Grund nicht bearbeitet werden konnte, hat das Recht, die bereits dafür entrichteten Konsulargebühren zurückerstattet zu bekommen.

Dazu muss der folgende Antrag vollständig ausgefüllt und zusammen mit dem Zahlungsbeleg bei der Botschaft eingereicht werden.

Antrag auf Rückerstattung der Konsulargebühren