Beglaubigungen

 Informationen zur Beglaubigung von persönlichen Dokumenten sowie Geschäftsvorgängen und die jeweiligen Gebühren finden Sie im entsprechenden nachfolgenden Formular.

 

  Beglaubigung von persönlichen Dokumenten

      (Vollmachten, Erklärungen, Urteile, Zeugnisse, Bescheinigungen, Personenstandsurkunden etc.)

 

  Beglaubigung von Geschäftsvorgängen

      (Vollmachten, Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen, Satzungen, Verträge, Preislisten etc.)

 

Weiterführende Hinweise bezüglich der Legalisation von deutschen Urkunden zur Vorlage im Ausland finden Sie auf der Seite des Bundesverwaltungsamtes 

Informationen zu häufig gestellten Fragen bei der Legalisation erhalten Sie auf den Seiten des Bürgerservice des Auswärtigen Amtes 

 

 

Entrichtung der Konsulargebühren

Die Entrichtung der Konsulargebühren muss entweder:

per EC-Karte (bei persönlicher Abgabe) oder

per Überweisung bzw. Einzahlung auf folgendes Konto der Botschaft erfolgen:

Botschaft des Libanon

Commerzbank AG

IBAN: DE49 1004 0000 0266 1551 00

BIC: COBADEFFXXX

Verwendungszweck: Als Verwendungszweck ist der Name der Person oder Firma einzutragen, auf die der Vorgang läuft, damit die Buchung zugeordnet und der Vorgang bearbeitet werden kann. (Dies ist insbesondere in den Fällen wichtig, in denen der Antragsteller nicht der Kontoinhaber ist.)


WICHTIG:

Der gezahlte Betrag muss exakt der Höhe der zu entrichtenden Konsulargebühren entsprechen.

Bei mehreren Konsularvorgängen sind die Gebühren für jeden Vorgang einzeln zu überweisen.

Als Nachweis für die erfolgte Zahlung der Gebühren gelten der Einzahlungsbeleg, der Durchschlag des Überweisungsträgers oder der Online-Banking-Beleg.

Die Bearbeitung des Antrags bzw. der Dokumente erfolgt erst, nachdem der Betrag tatsächlich auf dem Konto der Botschaft verbucht wurde.

 

Rücksendung der Unterlagen

Für die Rücksendung der Unterlagen nach Bearbeitung ist ein adressierter und ausreichend mit Briefmarken frankierter Rückumschlag beizufügen. Bitte überweisen Sie keine Portogebühren auf das Konto der Botschaft, sondern zahlen Sie das Porto ausschließlich in Form von Briefmarken.